Die AnaPath Services GmbH, Hammerstrasse 49, 4410 Liestal („AnaPath“) möchte, dass Sie sich in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten sicher fühlen und Sie daher informieren, wann, zu welchem Zweck und welche Personendaten über Sie bearbeitet werden.
Änderung unserer Datenschutzerklärungen
Wir behalten uns das Recht vor, unsere sämtlichen Datenschutzerklärungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Eine aktuelle Version ist jeweils auf unserer Webseite www.anapath.ch verfügbar.
Kontaktaufnahme mit dem Verantwortlichen
Für Fragen oder Kommentare bezüglich dieser Datenschutzerklärung stehen wir Ihnen gerne unter den genannten Kontaktdaten zur Verfügung. Verantwortlicher gem. Art. 5 lit. j Bundesgesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, DSG) ist:
AnaPath Services GmbH, Hammerstrasse 49, 4410 Liestal, Schweiz, E-Mail: info@anapath.ch
Unser Datenschutzberater ist über die heyData GmbH, Schützenstraße 5, 10117 Berlin, www.heydata.eu, E-Mail: datenschutz@heydata.eu erreichbar.
Welche Personendatenkategorien werden wann bearbeitet und was ist der Zweck der Bearbeitung?
Daten des Kunden
Um Ihren Auftrag ausführen zu können, bearbeiten wir folgende Kategorien von Personendaten:
- Im Rahmen der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung: Ihre Kontakt- und Verrechnungsdaten (z.B. vollständiger Name, Adresse, E-Mailadresse, Telefonnummer, Titel).
- Zur Erbringung unserer Kurierdienstleistungen: Ihre Kontaktdaten (z.B. vollständiger Name, Adresse)
- Zur Bearbeitung Ihrer Aufträge: Ihre Angaben, die Sie uns einreichen (z.B. vollständiger Name, Adresse, E-Mailadresse)
- Zur Kommunikation mit Ihnen z.B. zur Beantwortung von Anfragen oder zur Aufrechterhaltung der Kundenbeziehung: Ihre Kontaktdaten (z.B. vollständiger Name, Adresse, E-Mailadresse, Telefonnummer)
- Nach Fertigstellung Ihrer Aufträge, zur Übermittlung von Berichten sowie der Abrechnungen: Ihre Kontakt- und Verrechnungsdaten (z.B. vollständiger Name, Adresse, E-Mailadresse).
- Versand: Im Rahmen der Erbringung unserer Dienstleistungen erhalten wir unter anderem notwendiges Studienmaterial, welches dann an unsere Kunden zurückgeschickt wird. Für den Versand beauftragen wir verschiedene Transportdienstleister. Dabei bearbeiten wir Daten wie vollständiger Name, Liefer- und Rechnungsadresse, Zahlungsdaten.
Daten des Lieferanten
Um mit Ihnen zusammenarbeiten zu können, bearbeiten wir folgende Kategorien von Personendaten: Allgemeine Daten des Lieferanten bzw. der zuständigen Kontaktperson, z.B. vollständiger Name und E-Mail-Adresse, sowie allenfalls Angaben zu Ihrer Position oder Rolle bei der Organisation, in deren Namen Sie uns kontaktieren. Zudem bearbeiten wir Daten, die für die Abwicklung allfälliger Verträge erforderlich sind.
Wie lange bearbeiten wir Ihre Personendaten?
Wir bearbeiten und speichern Ihre Personendaten so lange als notwendig zur Erbringung unserer Dienstleistungen. In allen anderen Fällen anonymisieren oder löschen wir Ihre Personendaten, mit Ausnahme von Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen und der Einhaltung gesetzlicher Verjährungsfristen.
Werden Ihre Personendaten Dritten bekanntgegeben?
Bei der Verarbeitung Ihrer Daten können diese z. B. an folgende Dritte bekanntgegeben werden:
- Externe Dienstleister (die Ihre Daten teils in unserem Auftrag bearbeiten wie z.B. IT-/Web-Provider, Support-Unternehmen, die teils in eigener Verantwortung Ihre Daten bearbeiten wie z.B. externe Labore innerhalb der Schweiz oder der EU oder Anwälte (bei rechtlichen Fragen) oder ein verbundenes Unternehmen der AnaPath
- Behörden im In- und Ausland aufgrund gesetzlicher Pflichten
Die jeweiligen Dienstleister sind über gesetzliche Bestimmungen, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, oder aufgrund vertraglicher Bestimmungen datenschutzrechtlich an unsere Standards gebunden oder zur Verarbeitung personenbezogener Daten berechtigt.
Ihre Rechte
Betroffenen stehen grundsätzlich, hinsichtlich der sie betreffenden Personendaten, folgende Rechte aus dem DSG bzw. der DSGVO zu (sofern anwendbar):1
- Recht auf Auskunft, ob deren Personendaten bearbeitet werden.
- Recht auf Herausgabe ihrer Personendaten, die uns gegenüber bekanntgegeben wurden
- Recht auf Berichtigung
- Recht auf Widerspruch gegen die Bearbeitung
Wenn Sie Grund zur Beanstandung der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten haben, kontaktieren Sie uns bitte über die genannten Kontaktdaten.
1Andere gesetzliche Vorgaben (z.B. betreffend Aufbewahrungspflicht) sowie überwiegende gegenläufige Interessen können diese Rechte einschränken.
Newsletter
Kunden gegenüber, die bereits Dienstleistungen von uns in Anspruch genommen haben, behalten wir uns vor, von Zeit zu Zeit digital über unsere Dienstleistungen per Newsletter oder E-Mails zu informieren. Die Bearbeitung erfolgt zum Zwecke des Direktmarketings. Empfänger der Informationen können der Verwendung ihrer E-Mail-Adresse oder weiteren Kommunikationsdaten zu Werbezwecken jederzeit ohne zusätzliche Kosten widersprechen. Hierzu nutzen Sie bitte den Link am Ende einer jeden E-Mail oder per E-Mail an unsere oben genannte E-Mail-Adresse. Wir bearbeiten auch die Öffnungs- und Klickrate unserer Newsletter durch Interessenten, um zu verstehen, welche Inhalte relevant für unsere Empfänger sind. Dies dient der Verbesserung unseres Direktmarketings. Für unsere Newsletter setzen wir einen Dienst des Anbieters Sendinblue GmbH, Köpenicker Str. 126, 10179 Berlin zum E-Mail-Marketing und zur Generierung von Leads ein. (Datenschutzerklärung: https://de.sendinblue.com/legal/privacypolicy/) Der Anbieter ist Empfänger von Personendaten im Rahmen der genannten Bearbeitung. Der Anbieter bearbeitet Personendaten in der EU. Hinweise zu Garantien nach Artikel 16 Absatz 2 finden sich im Abschnitt “Bekanntgabe ins Ausland”.
Bekanntgabe ins Ausland
Soweit wir Personendaten an Dienstleister oder sonstige Dritte ausserhalb der Schweiz übermitteln, garantieren meist Entscheide des Bundesrats nach Art. 16 Ab. 1 DSG die Sicherheit der Daten bei der Weitergabe. Nach diesen Entscheiden gewährleistet die dortige Gesetzgebung einen angemessenen Schutz. Eine solche Angemessenheit hat der Bundesrat für die in Art. 8 Abs. 1 Verordnung über den Datenschutz (Datenschutzverordnung, DSV) i. V. m. Anhang 1 genannten Staaten, Gebiete, spezifischen Sektoren in einem Staat und internationalen Organe festgestellt. Diese sind abrufbar unter: https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/staat/datenschutz/internationales/anerkennung-staaten.html
Das ist für folgende Staaten der Fall: Deutschland, Andorra, Argentinien, Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Guernsey, Ungarn, Isle of Man, Färöer, Irland, Island, Israel, Italien, Jersey, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Norwegen, Neuseeland, Niederlande, Polen, Portugal, Tschechien, Rumänien, Vereinigtes Königreich, Slowakei, Slowenien, Schweden, Uruguay. In anderen Fällen (z.B. wenn kein Entscheid über die Angemessenheit existiert), sind Rechtsgrundlage für die Datenweitergabe im Regelfall, also soweit wir keinen abweichenden Hinweis geben, Standarddatenschutzklauseln. Diese sind ein vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) verabschiedetes Regelwerk und Teil des Vertrags mit dem jeweiligen Dritten. Nach Art. 16 Abs. 2 lit. d DSG gewährleisten sie die Sicherheit bei der Datenweitergabe. Viele der Anbieter haben über die Standardvertragsklauseln hinausgehende vertragliche Garantien abgegeben, die die Daten über die Standardvertragsklauseln hinaus schützen. Das sind z.B. Garantien hinsichtlich der Verschlüsselung der Daten oder hinsichtlich einer Pflicht des Dritten zum Hinweis an Betroffene, wenn Strafverfolgungsorgane auf Daten zugreifen wollen.
Kanada (Ein angemessener Datenschutz gilt als gewährleistet, wenn das kanadische Bundesgesetz «Loi sur la protection des renseignements personnels et les documents électroniques» vom 13. April 2000 im privaten Bereich oder das Gesetz einer kanadischen Provinz, das diesem Bundesgesetz weitgehend entspricht, zur Anwendung gelangt. Das Bundesgesetz gilt für Personendaten, die im Rahmen kommerzieller Tätigkeiten beschafft, bearbeitet oder bekanntgegeben werden, unabhängig davon, ob es sich um Organisationen wie Vereine, Personengesellschaften, Einzelpersonen oder Gewerkschaften oder bundesrechtlich geregelte Unternehmen wie Anlagen, Werke, Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten, die in die Gesetzgebungskompetenz des kanadischen Parlaments fallen, handelt. Die Provinzen Québec, British Columbia und Alberta haben ein Gesetz erlassen, das dem Bundesgesetz weitgehend entspricht; die Provinzen Ontario, New Brunswick, Neufundland und Labrador und Neuschottland haben ein Gesetz erlassen, das im Bereich der Gesundheitsdaten diesem Gesetz weitgehend entspricht. In allen kanadischen Provinzen gilt das Bundesgesetz für alle Personendaten, die von bundesrechtlich geregelten Unternehmen beschafft, bearbeitet oder bekanntgegeben werden, einschliesslich der Daten über Angestellte dieser Unternehmen. Das Bundesgesetz gilt auch für Personendaten, die im Rahmen kommerzieller Tätigkeiten in eine andere Provinz oder in ein anderes Land übermittelt werden.)
Stand 31.05.2024